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Nächste Hürde zur Fusion genommen

Veröffentlicht am 15.09.2006
in Ludwigsburger Kreiszeitung

Veröffentlicht am 15.09.2006


Nächste Hürde zur Fusion genommen

Gesamtkirchengemeinderat Kornwestheim stimmt für die Verschmelzung 2007

(ako) - Der Weg zur Fusion ist geebnet: Der Gesamtkirchengemeinderat der vier evangelischen Teilgemeinden hat sich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine Verschmelzung ausgesprochen.
Bei einer Enthaltung stimmten die Mitglieder dafür, die Martins-, Johannes-, Thomas- und Paulusgemeinde zum 1. November 2007 zusammenzulegen. Damit wäre die neu entstehende Gemeinde mit mehr als 10000 Mitgliedern eine der größten im Land. Ebenfalls verabschiedet hat der Gesamtkirchengemeinderat die neue Ortssatzung. Sie legt fest, wer in der neu strukturierten Kirchenverwaltung künftig für was zuständig ist. Statt vier Teilkirchengemeinderäten wird es künftig nur noch einen Kirchengemeinderat geben. Dieser wird mit 18 gewählten Männern und Frauen sowie vier Pfarrern und einer Kirchenpflegerin besetzt sein. Im Vergleich zum bisherigen Gesamtkirchengemeinderat verschlankt sich das Gremium damit um fünf gewählte Mitglieder.Bis die Gemeinden aber tatsächlich fusionieren, stehen noch einige Verwaltungsschritte an. Zunächst müssen die vier Teilkirchengemeinderäte in den kommenden Wochen beim Oberkirchenrat ihre Auflösung beantragen. Anschließend kann das leitende Organ über die Bildung der Kornwestheimer Großgemeinde verfügen. Der neue Kirchengemeinderat soll dann am 11. November 2007 gewählt werden. Auswirkungen wird die Fusion nicht nur innerhalb der Gemeinden, sondern auch auf Ebene der Bezirkssynode haben. Bisher sind alle vier Gemeinden in diesen Kirchenparlament mit einem Pfarrer sowie einem oder zwei Gemeindemitgliedern vertreten. 'Wenn wir aber nur noch eine Gemeinde sind, könnten wir laut Satzung aber nur noch einen Pfarrer und zwei Nicht-Pfarrer schicken', sagt Christoph Rau, Pfarrer der Martinsgemeinde und zweiter Vorsitzender des Gesamtkirchengemeinderats. 'Aber das wäre unserer Größe nicht angemessen.' Um hier eine andere Regelung zu finden, will man bei der Bezirkssynode einen Antrag stellen.




 


Die Online-Publikation dieses Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Ludwigsburger Kreiszeitung

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