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Gemeindeleitung

"Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemein­sam die Gemeinde", sagt die Kirchengemeinde-Ordnung. Der Kirchengemeinderat wird von den Gemeindegliedern in geheimer Wahl auf 6 Jahre gewählt. Die letzten Kirchenwahlen fan­den am 1. Dezember 2019 statt.

Alle wesentlichen Belange der Gemeinde werden im Kirchengemeinde­rat erörtert und entschieden. Die Sitzungen sind normaler­weise öffentlich und finden einmal monatlich an einem Dienstag statt.

Der Kirchengemeinderat der Martinsgemeinde besteht aus 5 gewählten Mitglie­dern und der  Pfarrerin.

Dem Kirchengemeindrat gehören an:
Ulrike Franke (2. Vorsitzende), Anne Hauser,  HyungSoon Im, Christine Nißlbeck, Pfarrerin Dorothea Schlatter (1. Vorsitzende), Inge Umbrecht-Meyer.

 

Amtsverpflichtung der Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkün-digt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ord-nung unserer Landeskirche tun.“